Allgemeine Informationen für den Dorf- Hofflohmarkt


o Jede Hausgemeinschaft ist für Ihren Flohmarkt selbst verantwortlich.


o Beginn ist 11Uhr; das Ende etwa gegen 16Uhr regelt jeder Hof selbst.


o Das Betreten der Hofflohmärkte erfolgt auf eigene Gefahr.


o Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt. Überlegen Sie sich daher, wie Sie sich vor Regen schützen können.


o Der Flohmarkt-Verkauf findet ausschließlich in den Höfen/ Gärten / Garagen /auf privatem Grund der angemeldeten Häuser statt. Eine Markierung am Veranstaltungstag Ihres Hauses mit Hinweisschildern und/oder Luftballons ist ratsam.


o Gehwege, Parkbuchten oder andere öffentliche Flächen dürfen nicht benutzt werden. Diese Regel gilt bei allen Hof- Flohmärkten in Braunschweig. Das Areal bezieht sich auf den Ortsteil Dibbesdorf.


o Jedes Haus veranstaltet den Flohmarkt in eigener Verantwortung. Die Einverständnis des Hausbesitzers ist dafür die beste Basis. Im Hof verkaufen die Leute, die in dem dazugehörigen Haus wohnen. Ggf. organisieren Sie sich selbst mit Nachbarn, falls Sie keine Stellfläche haben.


o Der Verkauf von Lebensmitteln ist nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und nach vorheriger Absprache bei der Stadt Braunschweig erlaubt.


o Keine Teilnahme gewerblicher Händler.


o Erforderliche weitere Genehmigungen (z.B. Nutzungsüberlassungen, Sondernutzungs- erlaubnisse) sind unmittelbar von den Beteiligten bei den zuständigen Stellen einzuholen.


o Bitte achten Sie darauf, dass Autos nur auf dafür vorgesehenen Flächen geparkt werden und Rettungswege und Einfahrten frei gehalten werden.


o Die Koordinatoren und Organisatoren übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art.




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